Abschluss | Regelstudienzeit | Unterrichtssprache | Sprachzertifikate |
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Master of Music | 4 Semester | deutsch | B 1 (GER) |
Eignungsprüfung
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Hauptfach
künstlerisch-praktische Prüfung; Prüfungsdauer 10-15 Minuten; ein schriftliches Prüfungsprogramm ist zur Prüfung mitzubringen:
- ein größeres frühbarockes monodisches Werk oder ein längeres, repräsentatives Rezitativ
- fünf Arien/Lieder aus jeweils verschiedenen Epochen (z.B. Frühbarock, Hochbarock, Klassik, Empfindsamer Stil)
Das Programm muss mindestens drei verschiedene Sprachen enthalten; ein Werk muss in deutscher Sprache vorgetragen werden. Ein Werk muss ein post-klassisches Werk sein, welches nach 1800 komponiert wurde. Alle Stücke sind auswendig vorzutragen, bis auf die Werke aus dem Genre Oratorium.
- ein vorbereiteter deutscher Text (keine Lyrik, Prosa oder Musiktheater) von ca. drei Minuten Länge
Bewertungskriterien
- technisch-musikalische Souveränität und musikalische Phantasie
- stilistische Sicherheit
- gestalterisches Vermögen
- Bühnenpräsenz
- künstlerische Individualität und Ausdrucksfähigkeit
Die Begleitung wird durch die Hochschule für Musik Nürnberg bereitgestellt.
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Hauptfach
Gesamtdauer maximal 20 Minuten:
- vier Arien aus den Genres Oratorium, Oper, Konzert aus unterschiedlichen Epochen vor 1800
- Das Programm muss mindestens zwei verschiedene Sprachen enthalten; ein Werk muss in deutscher Sprache vorgetragen werden. Ein Werk muss aus dem Frühbarock stammen. Alle Werke können auch unbegleitet vorgetragen werden. Die eingereichten Stücke dürfen sich mit dem Programm der Präsenzprüfung überschneiden.
Was habe ich bei den Videos zu beachten?
- Eine Video-Vorauswahl wird nur bei Bewerber*innen durchgeführt, welche alle erforderlichen Unterlagen gemäß QualS form- und fristgerecht eingereicht haben.
- Die geforderten Stücke können entweder als separate Videos oder als ein zusammenhängendes Video hochgeladen werden, wobei die einzelnen Stücke ungeschnitten aufgenommen sein müssen.
- Die Videoaufnahmen dürfen weder akustisch noch optisch nachbearbeitet und nicht älter als 6 Monate sein.
- Werden mehrere Versionen eines Stückes oder Videos eingereicht, so wird nur die zuletzt eingereichte Version bewertet.
- Wird ein Video eingereicht, welches nicht den festgelegten Anforderungen entspricht, wird dieses als „nicht geeignet“ bewertet.
- Gibt es keine inhaltlichen Vorgaben an das Video, dann richtet sich der Inhalt des Videos nach der eigenen Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers.
- Wird die Leistung der Bewerberin oder des Bewerbers im Video als „geeignet für die Eignungsprüfung“ bewertet, erfolgt eine Einladung der Bewerberin oder des Bewerbers zur Eignungsprüfung als Präsenzprüfung.
- Das Ergebnis der Video-Vorauswahl wird der Bewerberin oder dem Bewerber im Rahmen der Einladung zur Eignungsprüfung oder im Rahmen des Ablehnungsbescheides elektronisch mitgeteilt.
- Tritt eine Bewerberin oder ein Bewerber nach bestandener Video-Vorauswahl zurück und nimmt nicht an der Eignungsprüfung teil, so verfällt das Ergebnis der Video-Vorauswahl.
Bewerbungsprozess
Alle weiteren Informationen findest du auf unserer Seite Bewerbung und Zulassung.
Hier kannst du dich für den Studiengang bewerben.
für Studienbeginn ab WiSe 2021/22Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO)
Die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) bildet die rechtliche Grundlage für dein Studium. Darin findest du alle Informationen zum Studienverlauf, Modulbeschreibungen und Notenzusammensetzung.
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Master Gesang: Barockgesang (2021)
Größe:305 KB pdf
Was erwartet mich in diesem Studienbereich?
Berufsfeld, für das der Studiengang qualifiziert
Der künstlerische Masterstudiengang Gesang: Barockgesang bereitet die Studierenden auf einen späteren Berufsalltag vor, in dem sie sich vorwiegend als freischaffende Künstlerinnen bzw. Künstler bewegen.
Die Absolventinnen und Absolventen können in verschiedenen Berufsfeldern arbeiten. So sind sie beispielsweise als Solistin bzw. Solist oder Ensemblemitglied im Bereich Barockgesang tätig.