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Termine für Bewerbungen zum Studienstart Wintersemester 2025/26

Bewerbungszeitraum:
15. Januar bis 31. März 2025

Eignungsprüfungen (außer Master IOS und Master KPA):
26. Mai bis 13. Juni 2025

Bitte beachten:

Nach Prüfung deiner Bewerbung erhältst Du über Muvac Informationen zum weiteren Verfahren. Der aktuelle Status Deiner Bewerbung ist in Muvac ersichtlich.

Bis dahin bitten wir von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen (mündliche Auskünfte haben keinerlei rechtsverbindlichen Charakter). Bitte sieh von Anfragen per Telefon oder E-Mail ab, da aus datenschutzrechtlichen Gründen zum persönlichen Bewerbungsverfahren keinerlei Auskünfte erteilt werden können.

Zugangsvoraussetzungen zum Studium, Prüfungsanforderungen und Informationen zum Prüfungsverfahren

Alle Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der Hochschule für Musik Nürnberg sowie zu den Prüfungsanforderungen und zum Prüfungsverfahren für die Eignungsprüfungen findest du in der Qualifikationsvoraussetzungssatzung (QualS).

FAQs zur Eignungsprüfung und Immatrikulation

  • Vorbereitungskurse zur theoretischen Eignungsprüfung: Hier findest du Informationen zum Kursangebot des Bayerischen Tonkünstlerverbands. Die Vorbereitungskurse Nürnberg findest du hier.

  • Die Eignungsprüfungen in Musiktheorie umfassen einen schriftlichen Teil und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil besteht aus einer Klausur von 60 Minuten. In dieser Klausur werden in den ersten 30 Minuten Aufgaben zur Gehörbildung gestellt. In den zweiten 30 Minuten sind Aufgaben zur Musiktheorie zu bearbeiten. Musterbeispiele dazu finden sich in der PDF-Datei unter dem FAQ-Punkt "Eignungsprüfungen Musiktheorieklausur Klassik ".
    Die mündliche Prüfung dauert 10 Minuten. Geprüft werden hier Blattsingen (Singen eines vorgegebenen Melodieausschnitts und spontanes zu Ende-Führen dieser Melodie), Intervalle (enge und weite Lage), Akkorde (Dreiklänge, Septakkorde), kurze Kadenzen/Harmoniefolgen sowie die Analyse eines kurzen Werkausschnitts (Form und Harmonik).

  • Für alle Bewerber*innen ist grundsätzlich bei der ersten Bewerbung über das Online-Portal eine Gebühr in Höhe von 50,00 € fällig, für jede weitere Bewerbung über das Online-Portal 30,00 €.

    Die Gebühr für die Eignungsprüfung ist über das Online-Portal bei der Bewerbung per Kreditkarte zu begleichen und ist nicht erstattungsfähig (§ 5 Gebühren- und Entgeltsatzung der Hochschule für Musik Nürnberg - GebEntgS).

  • Ja, du kannst dich für mehr als einen Studiengang bewerben und wir freuen uns über jede Bewerbung.

    Bitte beachte hierfür die Höhe der Gebühr für die Eignungsprüfungen unter dem FAQ "Wie hoch ist die Gebühr für die Eignungsprüfung?".

  • Bewerbungen für die Hochbegabtenförderung (Jungstudium) müssen ebenfalls über das Online-Portal eingereicht werden.

  • Nach Prüfung deiner Bewerbung erhälst Du über Muvac Informationen zum weiteren Verfahren. Der aktuelle Status Deiner Bewerbung ist in Muvac ersichtlich.

    Bis dahin bitten wir von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen (mündliche Auskünfte haben keinerlei rechtsverbindlichen Charakter). Bitte sieh von Anfragen per Telefon oder E-Mail ab, da aus datenschutzrechtlichen Gründen zum persönlichen Bewerbungsverfahren keinerlei Auskünfte erteilt werden können.

  • Nein, das Sprachzerfitikat ist erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation auf dem geforderten Niveau vorzulegen. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Immatrikulation ausgeschlossen.

    Bitte beachte hierfür den FAQ "Welches Sprachzertifikat muss ich zur Immatrikulation vorlegen?".

  • Für Bachelor-, Masterstudiengänge und Meisterklasse:

    • Es werden ausschließlich Sprachnachweise von zertifizierten Ausbildungseinrichtungen anerkannt, die dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Common European Framework of Reference for Languages; CEFR) in Deutsch entsprechen.
    • Der Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau ist zur Immatrikulation vorzulegen. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Immatrikulation ausgeschlossen.
    • Folgende Nachweise über die in den jeweiligen Studiengängen geforderten Sprachkenntnisse sind vorzulegen:
      Künstlerisch Künstlerisch-pädagogisch
    Bachelor B2 C1
    Master

    B1

    B2 (nur bei MA Korrepetition vokal)

    C1
    Meisterklasse B1 -
    • Sprachzertifikate von privaten Sprachinstituten werden nicht anerkannt.
    • Teilnahmebestätigungen an Sprachkursen sind nicht ausreichend. Es muss eine Sprachprüfung abgelegt worden sein.
    • Die Sprachprüfung muss in den vier Kategorien Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen abgelegt werden.
    • Studienbewerber*innen, die zum Zeitpunkt der Immatrikulation einen deutschsprachigen Schulabschluss im deutschsprachigen Europa erworben oder ein deutsches Abitur an einer deutschen Schule im Ausland abgelegt haben, werden von der Vorlage eines Nachweises über Sprachkenntnisse befreit.

    Nur relevant für den Master Interdisciplinary Music Research:

    • Vorlage eines Sprachzertifikats mit mindestens der Stufe B2
    • Es werden ausschließlich Sprachnachweise von zertifizierten Ausbildungseinrichtungen anerkannt, die dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Common European Framework of Reference for Languages; CEFR) in Englisch entsprechen.
    • Der Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau ist zur Immatrikulation vorzulegen. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Immatrikulation ausgeschlossen.
    • Sprachzertifikate von privaten Sprachinstituten werden nicht anerkannt.
    • Teilnahmebestätigungen an Sprachkursen sind nicht ausreichend. Es muss eine Sprachprüfung abgelegt worden sein.
    • Die Sprachprüfung muss in den vier Kategorien Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen abgelegt werden.
    • Studienbewerber*innen, die zum Zeitpunkt der Immatrikulation einen englischsprachigen Schulabschluss nachweisen, werden von der Vorlage eines Nachweises über Sprachkenntnisse befreit.
  • Alle in Deutschland Studierenden benötigen für die Immatrikulation eine Bescheinigung einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung über Ihren Versicherungsstatus bzw. Nichtversicherungspflicht.

    Bitte fordere bei deiner oder einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl eine digitale Meldung über deinen Versicherungsstatus bzw. Nichtversicherungspflicht an.

    Eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung oder die Vorlage einer Versichertenkarte sind nicht ausreichend.

    Wenn du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen möchtest, ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises erforderlich.

Leben in Nürnberg

Was hat Nürnberg für Studierende zu bieten?


Internationales Opernstudio Nürnberg

Die Bewerbungen für das Internationale Opernstudio Nürnberg, das die Hochschule für Musik Nürnberg zusammen mit dem Staatstheater Nürnberg unterhält, sind direkt ans Staatstheater zu richten.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.staatstheater-nuernberg.de/content/internationales-opernstudio-nuernberg