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Abschluss Regelstudienzeit Unterrichtssprache Sprachzertifikate
Bachelor of Music 8 Semester deutsch B 2 (GER)

Inhalte der Eignungsprüfung

  • Hauptfach

    Gesamtdauer maximal 15 Minuten:

    • ein Lied
    • eine Oratorienarie
    • eine Opernarie

    Das Programm muss mindestens zwei verschiedene Sprachen enthalten; ein Werk muss in deutscher Sprache vorgetragen werden. Alle Werke können auch unbegleitet vorgetragen werden. Die eingereichten Stücke dürfen sich mit dem Programm der Präsenzprüfung überschneiden.

    Was habe ich bei den Videos zu beachten?

    • Eine Video-Vorauswahl wird nur bei Bewerber*innen durchgeführt, welche alle erforderlichen Unterlagen gemäß QualS form- und fristgerecht eingereicht haben.
    • Die geforderten Stücke können entweder als separate Videos oder als ein zusammenhängendes Video hochgeladen werden, wobei die einzelnen Stücke ungeschnitten aufgenommen sein müssen.
    • Die Videoaufnahmen dürfen weder akustisch noch optisch nachbearbeitet und nicht älter als 6 Monate sein.
    • Werden mehrere Versionen eines Stückes oder Videos eingereicht, so wird nur die zuletzt eingereichte Version bewertet.
    • Wird ein Video eingereicht, welches nicht den festgelegten Anforderungen entspricht, wird dieses als „nicht geeignet“ bewertet.
    • Gibt es keine inhaltlichen Vorgaben an das Video, dann richtet sich der Inhalt des Videos nach der eigenen Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers.
    • Wird die Leistung der Bewerberin oder des Bewerbers im Video als „geeignet für die Eignungsprüfung“ bewertet, erfolgt eine Einladung der Bewerberin oder des Bewerbers zur Eignungsprüfung als Präsenzprüfung.
    • Das Ergebnis der Video-Vorauswahl wird der Bewerberin oder dem Bewerber im Rahmen der Einladung zur Eignungsprüfung oder im Rahmen des Ablehnungsbescheides elektronisch mitgeteilt.
    • Tritt eine Bewerberin oder ein Bewerber nach bestandener Video-Vorauswahl zurück und nimmt nicht an der Eignungsprüfung teil, so verfällt das Ergebnis der Video-Vorauswahl.
  • Hauptfach

    künstlerisch-praktische Prüfung; Prüfungsdauer 8–15 Minuten; ein schriftliches Prüfungsprogramm ist zur Prüfung mitzubringen:

    • sechs Werke, davon mindestens jeweils eines aus den Bereichen Lied, Oper und Oratorium

    Davon muss ein Werk in deutscher Sprache vorgetragen werden, ein Werk muss ein Rezitativ mit Arie sein. Insgesamt müssen mindestens drei verschiedene Sprachen und drei verschiedenen Epochen vertreten sein. Ein Werk muss nach 1950 komponiert worden sein.

    Instrumentales Pflichtfach (Pflichtfach Klavier)

    künstlerisch-praktische Prüfung; Prüfungsdauer 8 Minuten:

    • zwei Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen

    Orientierungsbeispiele für den Schwierigkeitsgrad sind:

    • Bach: zweistimmige Inventionen
    • Haydn: Frühe Sonaten (z. B. aus Henle, Band 1)
    • Schumann: Album für die Jugend
    • Prokofiew: Musique d’enfants
    • Allers: Bagatellen

    Die Bewerber*innen müssen zeigen, dass sie über grundlegende Kenntnisse des Klavierspiels sowie des Blattspiels verfügen.
    Orientierungsbeispiele für den Schwierigkeitsgrad des Blattspiels sind:

    • Stücke aus der Vomblattspiel-Schule von Kurt Herrmann
    • „27 kleine Klavierstücke" von Lajos Papp (Editio Musica Budapest)
    • „You can Sight Read" von Lorina Havill

    Gehörbildung

    schriftliche und mündliche Prüfung; Prüfungsdauer 35 Minuten:

    Gehörbildung schriftlich:
    • Anhand eines Literaturbeispiels werden unterschiedliche Parameter thematisiert. Hierzu gehören z. B. die Aspekte:
      • Melodie- und Bassverlauf
      • Rhythmus
      • Intonation
      • Agogik und Dynamik
    Gehörbildung mündlich:
    • Die Aufgabenstellungen werden aus den nachstehend genannten Anforderungen zusammengestellt:
      • Blattsingen und Fortführen einer Melodie
      • akkordisches und harmonisches Hören

    Musiktheorie

    schriftliche und mündliche Prüfung; Prüfungsdauer 35 Minuten:

    Musiktheorie schriftlich:
    • Der Prüfungsteil umfasst drei verschiedene Aufgabenstellungen:
      • Aussetzen eines vorgegebenen Generalbasses (maximal acht Basstöne, einfache Bezifferung)
      • Erfinden einer Gegenstimme zu einer vorgegebenen Stimme (wahlweise darüber oder darunter)
      • Analyse eines vorgegebenen kurzen Werkausschnitts. Relevante Aspekte sind hierbei:
        • Harmonik (Beschreibung mittels eines vertrauten Modells, z.B. Stufen, Funktionen, Bezifferung)
        • Form (z. B. Taktgruppengliederung und Phrasenbildung, Themengestaltung wie Satz oder Periode)
        • zeitliche und stilistische Einordnung
    Musiktheorie mündlich:
    • Die Aufgabenstellung beinhaltet die Analyse eines vorgegebenen kurzen Literaturbeispiels. Relevante Aspekte sind hierbei:
      • ­Harmonik (Beschreibung mittels eines vertrauten Modells, z.B. Stufen, Funktionen, Bezifferung)
      • Form (z. B. Taktgruppengliederung und Phrasenbildung, Themengestaltung wie Satz oder Periode)
      • zeitliche und stilistische Einordnung

    Die Begleitung wird durch die Hochschule für Musik Nürnberg bereitgestellt.

Bewerbungsprozess

Alle weiteren Informationen findest du auf unserer Seite Bewerbung und Zulassung.

Hier kannst du dich für den Studiengang bewerben.

für Studienbeginn ab WiSe 2022/23Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO)

Die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) bildet die rechtliche Grundlage für dein Studium. Darin findest du alle Informationen zum Studienverlauf, Modulbeschreibungen und Notenzusammensetzung.

Was erwartet mich in diesem Studienbereich?

Berufsfeld, für das der Studiengang qualifiziert

Der künstlerische Bachelorstudiengang Gesang bereitet die Studierenden auf einen späteren Berufsalltag vor, der sehr individuell geprägt sein kann. Absolventinnen und Absolventen dieses Studienganges sind typischerweise als Solistin bzw. Solist an einem Opernhaus oder als Chorsängerin bzw. Chorsänger in einem Berufschor, aber auch freischaffend als Solistin bzw. Solist oder als Kammermusikerin bzw. Kammermusiker tätig. Dies stellt hohe Ansprüche sowohl an die künstlerischen Fähigkeiten als auch an die Persönlichkeit sowie die Vermittlungs- und Vermarktungsfähigkeiten der Absolventinnen und Absolventen.

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