Abschluss | Regelstudienzeit | Unterrichtssprache | Sprachzertifikate |
---|---|---|---|
Bachelor of Music | 8 Semester | deutsch | C1 (GER) |
Eignungsprüfung
-
Hauptfach
künstlerisch-praktische Gruppenprüfung; Prüfungsdauer 180 Minuten
Die Prüfung umfasst vier Bereiche (die Bereiche 1–3 bestehen aus spontan umzusetzenden Aufgaben, der Bereich 4 kann zu Hause vorbereitet werden):- Umgang mit der Stimme
- Singen von Volksliedern
- melodische Improvisation
- Blattsingen
- experimenteller Stimmeinsatz, Rezitation eines Gedichts
- Elementares Musizieren
- Bodypercussion
- Umgang mit Perkussionsinstrumenten
- freier Umgang mit dem eigenen Zusatzfachinstrument
- rhythmische und melodische Improvisation
- Einsatz von Instrumenten im Zusammenhang mit Lied und Text
- experimenteller Umgang mit Klängen
- Grundlagen der Bewegung /Tanz
- musikalische Impulse in Bewegung umsetzen
- Umgang mit vorgegebenen strukturierten Bewegungsabläufen
- Bewegungs-/Tanzimprovisation in Zusammenhang mit Musik
- Anleitung einer Gruppe
- Anleitung einer Gruppe von Mitbewerberinnen und Mitbewerbern (max. 10 Minuten) ohne Noten, z. B. Erarbeitung eines Liedes mit oder ohne Begleitung, eines Instrumentalstücks (z. B. für Orff-Instrumente, Bodypercussion oder frei wählbare Instrumente), Erarbeitung eines musikalisch/tänzerisch gestalteten Textes oder eines Tanzes.
Zusatzfach
künstlerisch-praktische Prüfung; Prüfungsdauer 15–20 Minuten
Ein schriftliches Prüfungsprogramm ist zur Prüfung mitzubringen.- Vortrag eines Volksliedes (auswendig, unbegleitet)
- drei Werke unterschiedlicher Stilbereiche aus den Bereichen Musiktheater, Oratorium/Kon-zert und Lied
- Blattsingen
Instrumentales Pflichtfach
künstlerisch-praktische Prüfung; Prüfungsdauer 8–12 Minuten
- praktischer Umgang mit den Hauptdreiklängen und ihren Umkehrungen in Tonarten mit bis zu drei Vorzeichen (Dur und Moll)
- Spiel von Skalen mit bis zu drei Vorzeichen (Dur und Moll)
- Vorspiel von zwei Klavierstücken unterschiedlichen Charakters, im Schwierigkeitsgrad von z. B.
- Bach: Kleines Präludium C-Dur (aus „Kl. Präludien und Fughetten“: III,1 BWV 939 [Henle 106])
- Haydn: Scherzo (3. Satz aus „Sonate in F“ Hoboken XVI: 9 [Henle 238])
- Schumann: Melodie („Album für die Jugend“ op. 68, Nr. 1 [Henle 108])
- Hajdu: Das Pendel („Die Milchstraße“ Bd. 1, Nr. 1 [Sikorski 1701])
- Bartók: Begleitung mit gebrochenen Dreiklängen („Mikrokosmos“ Bd. 2, Nr. 42 [Boosey & Hawkes H.15197])
Gehörbildung
schriftliche und mündliche Prüfung; Prüfungsdauer 35 Minuten
Musiktheorie
schriftliche und mündliche Prüfung; Prüfungsdauer 35 Minuten
- Umgang mit der Stimme
Bewerbungsprozess
Alle weiteren Informationen findest du auf unserer Seite Bewerbung und Zulassung.
Hier kannst du dich für den Studiengang bewerben.
für Studienbeginn ab WiSe 2023/24Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO)
Die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) bildet die rechtliche Grundlage für dein Studium. Darin findest du alle Informationen zum Studienverlauf, Modulbeschreibungen und Notenzusammensetzung.
-
Bachelor EMP Vokalpädagogik (2023)
Größe:546 KB pdf
Frühere Fassungen der FSPO
FSPO BA Elementare Musikpädagogik/Vokalpädagogik KPA (Studienbeginn WiSe 2020/21)
FSPO BA Elementare Musikpädagogik/Vokalpädagogik KPA (Studienbeginn WiSe 2017/18)
FSPO BA Elementare Musikpädagogik/Vokalpädagogik KPA (Studienbeginn WiSe 2015/16)
FSPO BA Elementare Musikpädagogik/Vokalpädagogik KPA (Studienbeginn WiSe 2012/13)
Was erwartet mich in diesen Studienbereichen?
Berufsfeld, für das der Studiengang qualifiziert
Der künstlerisch-pädagogische Bachelorstudiengang Elementare Musikpädagogik/Vokalpädagogik bereitet die Studierenden auf eine vielseitige künstlerische und pädagogische Berufstätigkeit vor. Durch die Kombination von künstlerischen mit pädagogischen Ausbildungsinhalten eröffnet sich ein breit gefächertes Berufsfeld, das von der Festanstellung in einer pädagogischen oder künstlerischen Institution bis zum Bereich der freischaffend tätigen Musikerin bzw. des freischaffend tätigen Musikers oder Musikpädagogin bzw. Musikpädagogen reicht.
Tätigkeitsfelder sind beispielsweise Elementare Musikpraxis bzw. Instrumental- und Vokalunterricht in Musikschulen, allgemein bildenden Schulen oder Kindertageseinrichtungen, beruflichen Schulen und (Aus-) Bildungsinstitutionen aller Art.
Elementare Musikpraxis mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren kann auch in Spezialisierungen stattfinden, etwa in Spiel- und Singkreisen, Musik- und Theatergruppen, Trommelgruppen etc.
Möglich ist auch eine Tätigkeit im Bereich der Konzertpädagogik, wo die Absolventinnen und Absolventen gleichermaßen als Künstlerin bzw. Künstler und Pädagogin bzw. Pädagogen in Erscheinung treten.
Durch das in den Zusatzfachmodulen erworbene hohe Niveau an instrumental- bzw. vokalpädagogischen Qualifikationen, in Verbindung mit musikalisch-künstlerischen Fähigkeiten und stilistischer Vielseitigkeit besteht die Möglichkeit, sich im pädagogischen und künstlerischen Bereich individuell zu positionieren und flexibel auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes einzugehen.
Die breite überfachliche Ausbildung in den Modulen Schlüsselqualifikationen ermöglicht es ihnen, auf dem Berufsmarkt nachhaltig und konkurrenzfähig zu bestehen.
Durch das Studium des Profilbereiches oder spezieller Profilschwerpunkte können individuelle inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden. Insbesondere werden hier interdisziplinäre Vernetzungen möglich.