Am 21. September 2023 unterzeichneten die Präsidentinnen und Präsidenten der bayerischen Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen mit Staatsminister Markus Blume in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften die Hochschulverträge für die Jahre 2023–2027.
Zielvereinbarung heißt jetzt Hochschulvertrag
Mit dem Hochschulvertrag wird ein seit 2005 etabliertes Steuerungsinstrument unter neuer Begrifflichkeit fortgeführt: aus Innovationsbündnis wird Rahmenvereinbarung, aus Zielvereinbarung wird Hochschulvertrag. Übergeordneter Rahmen für die individuellen Hochschulverträge ist die Rahmenvereinbarung Hochschulen 2023 – 2027 vom 29.06.2023, die zwischen den Hochschulverbünden und der Staatsregierung für alle Hochschulen und Universitätsklinika gleichlautend ausgehandelt wurde.
In den Hochschulverträgen der Kunsthochschulen werden einige der zehn in der Rahmenvereinbarung definierten Handlungsfelder mit Kooperationen im Verbund gelöst. So soll u. a. gemeinsam an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur langfristigen Erreichung der Klimaneutralität in sämtlichen Aspekten des Hochschulbereiches gearbeitet werden. Auch in der zentralen Weiterentwicklung von Digitalisierungsvorhaben und bei der Implementierung einer zentralen Beratungsstelle für Gleichstellungs- und Inklusionsfragen werden die Kunsthochschulen ihre Expertise bündeln.
Stärkung des Forschungsbereiches
Durch das Spitzenprofessurenprogramm wird sich die HfM Nürnberg dem Thema “Gender Studies” vertieft in allen Facetten bis hin zu Artistic Research mit einer möglichst breiten Ausstrahlung in alle Studiengänge widmen. Im Bereich der KI-Forschung wird die HfM ihre Vorreiterrolle auch mit dem Schwerpunkt “Mensch und Informatik” weiter ausbauen können.
Prof. Rainer Kotzian, Hochschul-Präsident und Vorsitzender von Kunsthochschule Bayern:
„Die bayerischen Kunsthochschulen wirken vielfältig und innovativ in unsere Gesellschaft hinein, sind tragende Säulen einer exzellenten Ausbildung in den Bereichen Kunst, Kultur sowie Kreativwirtschaft und genießen auch international einen herausragenden Ruf. Durch die deutliche Erhöhung der Mittel des Strategiefonds wird es uns möglich sein, auf die dynamische Entwicklung u. a. in Digitalisierung und Nachhaltigkeit, angemessen zu reagieren. Hierbei wird für die Hochschulen auch Raum für die weitere Entwicklung in den Bereichen Lehre, Forschung, Weiterbildung und Wissenstransfer sein. Wir verstehen die erstmalige Teilnahme am Spitzenprofessurenprogramm für künstlerische und wissenschaftliche Forschung als herausragende Gelegenheit, die Forschungsprofile unserer Hochschulen noch weiter auszubauen.“
Teilen