Abschluss | Regelstudienzeit | Unterrichtssprache | Sprachzertifikate |
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Meisterklassendiplom | 4 Semester | deutsch | B 1 (GER) |
Eignungsprüfung
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Hauptfach
künstlerisch-praktische Prüfung; Prüfungsdauer 25–30 Minuten
Ein schriftliches Prüfungsprogramm ist zur Prüfung mitzubringen.- Klassik: Vorlage eines Programms mit einem Umfang von 60 Minuten mit mindestens drei Werken unterschiedlicher Stilbereiche
- Jazz: Vorlage eines Programms mit einem Umfang von 60 Minuten mit Stilrichtungen eigener Wahl, auch Eigenkompositionen, vorwiegend solistisch. Das Programm ist mit eigenem Ensemble vorzutragen.
Die vorzutragenden Werke werden von der Prüfungskommission ausgewählt.
Bewerbungsprozess
Alle weiteren Informationen findest du auf unserer Seite Bewerbung und Zulassung.
Was erwartet mich in meinem Studienbereich?
Informationen zur Meisterklasse an der Hochschule für Musik Nürnberg
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Informationen zur Meisterklasse
Größe:178 KB pdf
Ziel des Studiums
Das viersemestrige Studium der Meisterklasse dient Studierenden mit besonders herausragender Eignung der Vertiefung und Vervollkommnung der in einem Vorstudium erworbenen Fähigkeiten und wird mit dem Meisterklassendiplom abgeschlossen. Der Abschluss dient dem Nachweis, dass die bzw. der Studierende technisch und künstlerisch in der Lage ist, als Solist*in bzw. Kammermusiker*in den Anforderungen im öffentlichen Konzertleben in besonderer Weise zu entsprechen (siehe hierzu § 2StudO KA).
Voraussetzungen
Zugangsvoraussetzung für die Meisterklasse ist ein an einer in- oder ausländischen Hochschule erworbener Hochschulabschluss mit dem Hauptfach, für das die Bewerberin bzw. der Bewerber sich bewirbt. Die Bewertung des Hauptfachs muss dabei der Note „sehr gut“ entsprechen. Zusätzlich ist die besondere künstlerische Exzellenz durch ein Empfehlungsschreiben der bzw. des Hauptfachlehrenden, bei der bzw. dem das Hauptfach im Meisterklassenstudium an der Hochschule für Musik Nürnberg absolviert werden soll, nachzuweisen (siehe hierzu § 2 Absatz 6 QualS) sowie eine tabellarische Darstellung des künstlerischen Ausbildungsweges vorzulegen.
Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber müssen ein Zertifikat über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des CEFR einreichen.