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Abschluss Regelstudienzeit Unterrichtssprache Sprachzertifikate
Master of Music 4 Semester deutsch B 1 (GER)

Eignungsprüfung

  • Hauptfach

    künstlerisch-praktische Prüfung; Prüfungsdauer 35–38 Minuten
    Ein schriftliches Prüfungsprogramm ist zur Prüfung mitzubringen.

    • Vorlage einer Mappe gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 7 mit eigenen Arbeiten und Projekten. Diese soll umfassen:
      • drei Kompositionen, instrumental, vokal und/oder elektroakustisch (in Form von schriftlich fixierten Partituren, Aufführungsanweisungen, Dokumentationen elektroakustischer Werke)
      • falls vorhanden, auch Aufnahmen von Aufführungen bzw. Produktionen der eingereichten Werke
      • Verzeichnis bisher entstandener eigener Werke, der eingereichten Partituren, Aufführungsanweisungen, Dokumentationen sowie gegebenenfalls Tonbeispiele mit einer schriftlichen Erklärung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, dass die eingereichten Arbeiten selbstständig verfasst wurden
    • Kurzreferat (Dauer 5–8 Minuten) in deutscher Sprache: Analyse eines selbst gewählten fremden Werkes Aktueller Musik (über das ganze Werk oder einen oder mehrere Werkteile) oder Auseinandersetzung mit einem oder mehreren ausgewählten Phänomenen in fremden Werken der Aktuellen Musik
    • Kolloquium (Dauer 30 Minuten) in deutscher Sprache über:
      • allgemeine musikalische, kompositorische und ästhetische Fragen anhand der vorgelegten Mappe
      • das Kurzreferat
      • die künstlerischen Zielsetzungen
      • die Studien- und Berufswahl
      • Vorkenntnisse im Bereich der Musikgeschichte, insbesondere Musik des 20./21. Jahrhunderts
      • die Position/Verortung der eigenen Künstlerinnen- bzw. Künstlerpersönlichkeit in der aktuellen Musikszene

    Bewertungskriterien

    • kompositorisches Können
    • stilistische Sicherheit
    • Originalität
    • künstlerische Individualität und Ausdrucksfähigkeit
    • Entwicklungspotential der Künstlerinnen- bzw. Künstlerpersönlichkeit

Bewerbungsprozess

Alle weiteren Informationen findest du auf unserer Seite Bewerbung und Zulassung.

Hier kannst du dich für den Studiengang bewerben.

für Studienbeginn ab WiSe 2020/21 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO)

Die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) bildet die rechtliche Grundlage für dein Studium. Darin findest du alle Informationen zum Studienverlauf, Modulbeschreibungen und Notenzusammensetzung.

Was erwartet mich in diesem Studienbereich?

Berufsfeld, für das der Studiengang qualifiziert

Der künstlerische Masterstudiengang Komposition erweitert und vertieft die künstlerische Kompetenz der Studierenden, deren späterer Berufsalltag individueller kaum sein könnte. Absolventinnen und Absolventen dieses Studienganges sind typischer Weise freischaffend im Bereich der zeitgenössischen Musik als Komponistinnen und Komponisten aber auch in verwandten Bereichen wie Klangregie, Performancekunst,
Medienkunst, Musikinformatik, Musikjournalismus tätig.

Ein weiterer Aspekt kann die Gründung oder die künstlerische und organisatorische Leitung von Ensembles Aktueller Musik sein, sowie das Konzipieren, Planen und Managen von Veranstaltungsreihen, Festivals und Konzert-, Präsentations- oder Vermittlungsformen.

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