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Abschluss Regelstudienzeit Unterrichtssprache Sprachzertifikate
Master of Music 4 Semester deutsch B 1 (GER)

Eignungsprüfung

  • Hauptfach

    künstlerisch-praktische Prüfung; Prüfungsdauer 60 Minuten; ein schriftliches Prüfungsprogramm ist zur Prüfung mitzubringen:

    • Theoretischer Teil (Dauer ca. 40 Minuten):

      • Spielen eines vorbereiteten Werkes nach Wahl am Klavier oder evtl. auf einem anderen Instrument
      • Singen einer vorbereiteten Arie oder eines Liedes eigener Wahl, die Bewerberin bzw. der Bewerber begleitet sich dabei selbst
      • Vortrag eines Volksliedes (unbegleitet und auswendig)
      • vom Blatt singen
      • vom Blatt-Spiel einer leichten Chorpartitur (homophon) aus vier Systemen und Klavierauszugsspiel
      • Sprachkenntnisse in Französisch und Englisch werden geprüft; dazu wird ein kurzer Text zum Vorlesen vorgegeben
      • aus der Schöpfung von Haydn: Nr. 21 Gleich öffnet sich der Erde Schoss
        • Klavierauszugsspiel mit eigenem Gesang
        • Dirigieren
      • ein A cappella Chorwerk nach freier Wahl auswendig dirigieren, ohne Klavierbegleitung
      • Kolloquium über Kenntnisse des Chorrepertoires und über das Fach Chordirigieren; für das Kolloquium ist von der Bewerberin bzw. dem Bewerber eine schriftliche Repertoireliste vorzulegen
    • Praktischer Teil (Dauer ca. 30 Minuten):

      • Probe mit einem Hochschul-Vokalensemble. Die Aufgabe wird mit der Einladung bekanntgegeben.

    Bewertungskriterien

    • technisch-musikalische Souveränität und musikalische Phantasie
    • stilistische Sicherheit
    • gestalterisches Vermögen
    • Bühnenpräsenz
    • künstlerische Individualität und Ausdrucksfähigkeit
  • Hauptfach

    • eine kurze Erklärung zur Motivation für den Dirigierberuf (in deutscher Sprache)
    • Vortrag eines instrumentalen Werkes (Klavier oder ein Orchesterinstrument) nach eigener Wahl (Dauer 10 Minuten)
    • Singen einer Arie oder eines Liedes eigener Wahl. Die Bewerberin bzw. der Bewerber begleitet sich dabei selbst.
    • Dirigieren mit Chor; Probe oder Aufführung (Werke nach eigener Wahl, Dauer 10–15 Minuten), Ansicht von vorne

    Die eingereichten Stücke dürfen sich mit dem Programm der Präsenzprüfung überschneiden.

    Was habe ich bei den Videos zu beachten?

    • Eine Video-Vorauswahl wird nur bei Bewerber*innen durchgeführt, welche alle erforderlichen Unterlagen gemäß QualS form- und fristgerecht eingereicht haben.
    • Die geforderten Stücke können entweder als separate Videos oder als ein zusammenhängendes Video hochgeladen werden, wobei die einzelnen Stücke ungeschnitten aufgenommen sein müssen.
    • Die Videoaufnahmen dürfen weder akustisch noch optisch nachbearbeitet und nicht älter als 12 Monate sein.
    • Werden mehrere Versionen eines Stückes oder Videos eingereicht, so wird nur die zuletzt eingereichte Version bewertet.
    • Wird ein Video eingereicht, welches nicht den festgelegten Anforderungen entspricht, wird dieses als „nicht geeignet“ bewertet.
    • Gibt es keine inhaltlichen Vorgaben an das Video, dann richtet sich der Inhalt des Videos nach der eigenen Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers.
    • Wird die Leistung der Bewerberin oder des Bewerbers im Video als „geeignet für die Eignungsprüfung“ bewertet, erfolgt eine Einladung der Bewerberin oder des Bewerbers zur Eignungsprüfung als Präsenzprüfung.
    • Das Ergebnis der Video-Vorauswahl wird der Bewerberin oder dem Bewerber im Rahmen der Einladung zur Eignungsprüfung oder im Rahmen des Ablehnungsbescheides elektronisch mitgeteilt.
    • Tritt eine Bewerberin oder ein Bewerber nach bestandener Video-Vorauswahl zurück und nimmt nicht an der Eignungsprüfung teil, so verfällt das Ergebnis der Video-Vorauswahl.

Bewerbungsprozess

Alle weiteren Informationen findest du auf unserer Seite Bewerbung und Zulassung.

Hier kannst du dich für den Studiengang bewerben.

für Studienbeginn ab WiSe 2021/22Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO)

Die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) bildet die rechtliche Grundlage für dein Studium. Darin findest du alle Informationen zum Studienverlauf, Modulbeschreibungen und Notenzusammensetzung.

Was erwartet mich in diesem Studienbereich?

Berufsfeld, für das der Studiengang qualifiziert

Der künstlerische Masterstudiengang Chorleitung bereitet die Studierenden auf einen späteren Berufsalltag vor, in dem sie sich vorwiegend im vielfältigen Bereich des Dirigierens von Laienchören, semiprofessionellen bis hin zu professionellen Chören bewegen.

Die zu erwartenden Berufssituationen stellen hohe Ansprüche an die künstlerischen Fähigkeiten, an die Persönlichkeit und an die Vermittlungs- und Vermarktungsfähigkeiten der Absolventinnen und Absolventen. Darüber hinaus wird eine hohe Eigeninitiative z. B. hinsichtlich Chor- oder Ensemblegründungen, Organisation von Oratorienaufführungen, Jury- und Fortbildungstätigkeiten erwartet.

Weiterhin bereitet die Ausbildung im künstlerischen Bereich und beim Schwerpunktprofil Kinderchorleitung im künstlerisch-pädagogischen Bereich auf eine mögliche Tätigkeit im tertiären Bildungsbereich vor.

Noch Fragen? Unser Studienservice hilft Dir gerne weiter!