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Abschluss Regelstudienzeit Unterrichtssprache Sprachzertifikate
Bachelor of Music 8 Semester deutsch C1 (GER)

Eignungsprüfung

  • Hauptfach

    künstlerisch-praktische Prüfung; Prüfungsdauer 15–20 Minuten
    Ein schriftliches Prüfungsprogramm ist zur Prüfung mitzubringen.

    • ein Werk des Barocks
    • ein Werk der Klassik; bei einer Sonate nur der Sonatenhauptsatz
    • eine Etüde
    • ein Werk komponiert nach 1945 (z. B. Stockhausen, Ligeti, Gubaidulina, Takemitsu, Yun, Boulez, Henze, Cage) oder ein Werk, komponiert vor 1945 von Schönberg, Berg, Webern, Messiaen
    • ein Werk freier Wahl
    • Blattspiel
    • Die Werke müssen nicht auswendig vorgetragen werden.

    Gehörbildung

    schriftliche und mündliche Prüfung; Prüfungsdauer 35 Minuten

    Musiktheorie

    schriftliche und mündliche Prüfung; Prüfungsdauer 35 Minuten

    Gruppenprüfung

    Prüfungsdauer 60 Minuten

    • Übungen zur körperlichen Präsenz und Ausdrucksfähigkeit
    • Übungen zur nonverbalen Interaktion und Kommunikation
    • Improvisation mit Body-Percussion, Perkussionsinstrumenten, einfachen Klangerzeugern und/oder Stimme
    • Übungen zur musikalischen Ausdrucksfähigkeit
    • reflektierendes Gespräch

Bewerbungsprozess

Alle weiteren Informationen findest du auf unserer Seite Bewerbung und Zulassung.

Hier kannst du dich für den Studiengang bewerben.

für Studienbeginn ab WiSe 2021/22Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO)

Die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) bildet die rechtliche Grundlage für dein Studium. Darin findest du alle Informationen zum Studienverlauf, Modulbeschreibungen und Notenzusammensetzung.

Was erwartet mich in den Studienbereichen?

Berufsfeld, für das der Studiengang qualifiziert

Der künstlerisch-pädagogische Bachelorstudiengang Klavier bereitet die Studierenden auf eine vielseitige künstlerische und pädagogische Berufstätigkeit vor. Durch die Kombination von künstlerischen mit pädagogischen Ausbildungsinhalten eröffnet sich ein breit gefächertes Berufsfeld, das von der Festanstellung in einer pädagogischen oder künstlerischen Institution bis zum Bereich der freischaffend tätigen Musikerin bzw. des freischaffend tätigen Musikers oder der Instrumentalpädagogin bzw. des Instrumentalpädagogen reicht.

Tätigkeitsfelder sind beispielsweise Musikschulen, der Instrumentalunterricht an allgemein bildenden Schulen oder Kindertageseinrichtungen, beruflichen Schulen und (Aus-) Bildungsinstitutionen aller Art. Möglich ist z. B. auch eine Tätigkeit im Bereich der Konzertpädagogik, wo die Absolventinnen und Absolventen gleichermaßen als Künstlerin bzw. Künstler und Pädagogin bzw. Pädagogen in Erscheinung treten.

Durch das hohe Niveau an instrumentalpädagogischen Qualifikationen in Verbindung mit musikalisch-künstlerischen Fähigkeiten und stilistischer Vielseitigkeit besteht die Möglichkeit, sich im pädagogischen und künstlerischen Bereich individuell zu positionieren und flexibel auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes einzugehen.

Noch Fragen? Unser Studienservice hilft Dir gerne weiter!