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Abschluss Regelstudienzeit Unterrichtssprache Sprachzertifikate
Bachelor of Music 8 Semester deutsch C1 (GER)

Eignungsprüfung

  • Hauptfach

    künstlerisch-praktische Prüfung; Prüfungsdauer 15–20 Minuten
    Ein schriftliches Prüfungsprogramm ist zur Prüfung mitzubringen.

    • Vorspiel von drei vorbereiteten Jazz/Pop-Standards in möglichst unterschiedlichen Tempi, Metren und Grooves (z. B. Swing, Jazz-Waltz, Latin), dabei müssen ternäre und binäre Grooves gespielt werden (in allen Stücken sollen "Four-Four" oder ein Solochorus gespielt werden)
    • Vorspiel einer vorbereiteten Etüde (etwa Wilcoxon) oder einer Solotranskription
    • Blattspiel

    Instrumentales Pflichtfach

    künstlerisch-praktische Prüfung; Prüfungsdauer 8–12 Minuten

    • Akkordbegleitung eines Jazz-Standards (Melodie plus Akkorde oder nur Voicings)
    • II-V-I Kadenzen

    Gehörbildung

    schriftliche Prüfung; Prüfungsdauer 60 Minuten

    Musiktheorie

    schriftliche Prüfung; Prüfungsdauer 60 Minuten

    Gruppenprüfung

    Prüfungsdauer 60 Minuten

    • Übungen zur körperlichen Präsenz und Ausdrucksfähigkeit
    • Übungen zur nonverbalen Interaktion und Kommunikation
    • Improvisation mit Body-Percussion, Perkussionsinstrumenten, einfachen Klangerzeugern und/oder Stimme
    • Übungen zur musikalischen Ausdrucksfähigkeit
    • reflektierendes Gespräch

Bewerbungsprozess

Alle weiteren Informationen findest du auf unserer Seite Bewerbung und Zulassung.

Hier kannst du dich für den Studiengang bewerben.

für Studienbeginn ab WiSe 2020/21Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO)

Die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) bildet die rechtliche Grundlage für dein Studium. Darin findest du alle Informationen zum Studienverlauf, Modulbeschreibungen und Notenzusammensetzung.

Was erwartet mich in den Studienbereichen?

Berufsfeld, für das der Studiengang qualifiziert

Der künstlerisch-pädagogische Bachelorstudiengang Jazz-Drums bereitet die Studierenden auf eine vielseitige künstlerische und pädagogische Berufstätigkeit vor. Durch die Kombination von künstlerischen mit pädagogischen Ausbildungsinhalten eröffnet sich ein breit gefächertes Berufsfeld, das von der Festanstellung in einer pädagogischen oder künstlerischen Institution bis zum Bereich der freischaffend tätigen Musikerin bzw. des freischaffend tätigen Musikers oder der Instrumentalpädagogin bzw. des Instrumentalpädagogen reicht.

Tätigkeitsfelder sind beispielsweise Musikschulen, der Instrumentalunterricht an allgemein bildenden Schulen oder Kindertageseinrichtungen, berufliche Schulen und (Aus-) Bildungsinstitutionen aller Art. Möglich ist z. B. auch eine Tätigkeit im Bereich der Konzertpädagogik, wo die Absolventinnen und Absolventen gleichermaßen als Künstlerin bzw. Künstler und Pädagogin bzw. Pädagogen in Erscheinung treten.

Durch das hohe Niveau an instrumentalpädagogischen Qualifikationen, in Verbindung mit musikalisch-künstlerischen Fähigkeiten und stilistischer Vielseitigkeit besteht die Möglichkeit, sich im pädagogischen und künstlerischen Bereich individuell zu positionieren und flexibel auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes einzugehen.

Noch Fragen? Unser Studienservice hilft Dir gerne weiter!