Abschluss | Regelstudienzeit | Unterrichtssprache | Sprachzertifikate |
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Bachelor of Music | 8 Semester | deutsch | B 2 (GER) |
Eignungsprüfung
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Hauptfach
künstlerisch-praktische Prüfung; Prüfungsdauer 15–20 Minuten;
Ein schriftliches Prüfungsprogramm ist zur Prüfung mitzubringen.- drei Werke unterschiedlicher Stilbereiche, darunter möglichst ein zeitgenössisches Werk
- Blattspiel
Instrumentales Pflichtfach
künstlerisch-praktische Prüfung; Prüfungsdauer 8 Minuten
- zwei Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen
- Orientierungsbeispiele für den Schwierigkeitsgrad sind:
- Bach: zweistimmige Inventionen
- Haydn: Frühe Sonaten (z. B. aus Henle, Band 1)
- Schumann: Album für die Jugend
- Prokofiew: Musique d’enfants
- Allers: Bagatellen
Die Bewerber*innen müssen zeigen, dass sie über grundlegende Kenntnisse des Klavierspiels sowie des Blattspiels verfügen.
Orientierungsbeispiele für den Schwierigkeitsgrad des Blattspiels sind:
- Stücke aus der Vomblattspiel-Schule von Kurt Herrmann
- „27 kleine Klavierstücke" von Lajos Papp (Editio Musica Budapest)
- „You can Sight Read" von Lorina Havill
Gehörbildung
schriftliche und mündliche Prüfung; Prüfungsdauer 35 Minuten
Musiktheorie
schriftliche und mündliche Prüfung; Prüfungsdauer 35 Minuten
Bewerbungsprozess
Alle weiteren Informationen findest du auf unserer Seite Bewerbung und Zulassung.
für Studienbeginn ab WiSe 2023/24Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO)
Die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) bildet die rechtliche Grundlage für dein Studium. Darin findest du alle Informationen zum Studienverlauf, Modulbeschreibungen und Notenzusammensetzung.
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Bachelor KA Holzblasinstrumente: Saxophon (2023)
Größe:411 KB pdf
Frühere Fassungen der FSPO
Berufsfeld, für das der Studiengang qualifiziert
Der künstlerische Bachelorstudiengang Holzblasinstrumente bereitet die Studierenden auf einen späteren Berufsalltag vor, der sehr individuell geprägt sein kann. Absolventinnen und Absolventen dieses Studienganges sind typischerweise als Mitglied eines Berufsorchesters aber auch freischaffend als Solistin bzw. Solist oder als Kammermusikerin bzw. Kammermusiker tätig. Dies stellt hohe Ansprüche sowohl an die künstlerischen Fähigkeiten als auch an die Persönlichkeit sowie an die Vermittlungs- und Vermarktungsfähigkeiten der Absolventen und Absolventinnen.