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Hilfe im Notfall

  • Feuerwehr, Krankentransport, Notarzt

    112

    Polizei, Überfall, Einbruch

    110

    Gift-Notruf (Klinikum rechts der Isar Technische Universität München)

    089 - 19 240

    Bitte nennen Sie immer den Hochschulstandort und bleiben für Rückfragen am Telefon bis die Leitstelle andere Anweisungen gibt.

  • Erste-Hilfe-Raum:

    Raum H.09
    Defibrillatoren:

    Raum H.09

    Treppenhaus 3 im Erdgeschoss

    Erste-Hilfe Material:

    Raum H.09

    EMP-Saal

    Raum E.36 (Kopierraum)

    Raum 1.36 (Kopierraum)

    Raum 2.36 (Kopierraum)

  • Durchgangsärzte/-ärztinnen (D-Ärzte) sind von den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften bestellte Fachärzte /Fachärztinnen für Chirurgie und Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Sie sollen die Qualität und Wirksamkeit der Rehabilitation medizinisch absichern.

    Ärzte und Unternehmen sind verpflichtet, arbeitsunfähige Versicherte unverzüglich einem D-Arzt vorzustellen. Für Ärzte gilt diese Verpflichtung auch dann, wenn der Versicherte voraussichtlich mehr als eine Woche behandlungsbedürftig ist.

    Der D-Arzt entscheidet, ob der Versicherte einer besonderen fachärztlichen oder unfallmedizinischen Versorgung bedarf.

    Sie suchen einen Durchgangsarzt in Ihrer Nähe? Zur Datenbank der DGUV

  • Wenn Sie in einer akuten Krisensituation Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Stellen:

    Krisendienst Mittelfranken 0911 - 424855-0
    Klinikum am Europakanal 09131 - 753-0
    Psychatrische Notfallambulanz Klinikum Nürnberg Nord 0911 - 3982493
    Telefonseelsorge 0800 - 111 0 111

  • Eine Unfallanzeige ist immer dann erforderlich, wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen oder den Tod eines Versicherten zur Folge hat. Eine Unfallmeldung ist in jedem Fall zu stellen, falls Sie einen Arzt aufgesucht haben.

    Bei geringfügigen Verletzungen, sog. Bagatellverletzungen reicht ein Eintrag in das Verbandsbuch aus. Der Eintrag gilt als Nachweis der arbeitsbedingten Verletzung und als erste Unfallmeldung. Dort sind alle relevanten Angaben enthalten, so dass auch später eine evtl. notwendig werdende Unfallanzeige korrekt ausgefüllt werden kann.

    Bei allen darüber hinausgehenden Arbeits- oder Wegeunfällen ist zuerst ein Durchgangsarzt aufzusuchen.

    Das Verbandsbuch finden Sie jeweils neben den Erst-Hilfe-Kästen. Das ausgefüllte Formular geben Sie bitte beim Referat Personal ab.