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Ablauf der internen Akkreditierung

Das QM-System beinhaltet regelmäßige Bewertungen der Studiengänge und der für Lehre und Studium relevanten Leistungsbereiche, um die Qualitätsstandards der Studiengänge gemäß der Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG) und damit der Bayerischen Studienakkreditierungsverordnung – BayStudAkkV zu erfüllen.

Für die regelmäßige Bewertung und damit die systematische Überprüfung der Studiengänge hat die HfM Nürnberg ein internes Bewertungssystem entwickelt, das in der Qualitätsmanagementsatzung geregelt ist.

Angestoßen von der Hochschulleitung, verfasst das zuständige Department zunächst den Selbstbericht. Auf seiner Basis werden alle Module mit Externen besprochen und die Akkreditierungsanforderungen gemäß §§ 3–16 BayStudAkkV in den sogenannten Modulgesprächen überprüft, bei welchen der kollegiale Dialog im Vordergrund steht. Die Ergebnisse dieser Gespräche kommentieren den Selbstbericht. Anschließend tagt der Ausschuss Studiengangsgespräch der Erweiterten Hochschulleitung und überprüft auf Basis aller vorhandenen Daten die Akkreditierungsanforderungen strategisch. Im letzten Schritt entscheidet der Externe Beirat für das Qualitätsmanagement der Hochschule über die (Re-)Akkreditierung eines Studiengangs.

In der Regel haben Erst- und Reakkreditierungen eine Gültigkeit von acht Jahren, Konzeptakkreditierungen erfolgen für sechs Jahre bei Bachelorstudiengängen und für vier Jahre bei Masterstudiengängen.

Begleitet werden der Akkreditierungsprozess und die Redaktion des entsprechenden Dokumentes von der Referentin für Systemakkreditierung der Hochschule für Musik Nürnberg.

Den Zeitplan für die interne Akkreditierung der Studiengänge finden Sie hier.

  • Der genaue Ablauf eines Modulgesprächs ist in § 5 der Qualitätsmanagementsatzung geregelt. Die folgenden Informationen sollen lediglich dazu dienen, Teilnehmer*innen einen kurzen Überblick über ihre Aufgaben zu geben.

    Teilnehmer*innen eines Modulgesprächs erhalten zunächst die Akkreditierungsdokumentation zum Studiengang, die neben dem Selbstbericht auch studiengangsbezogene Dokumente enthält und möglicherweise schon Kommentare aus vorangegangenen Modulgesprächen.

    Vor dem Gespräch

    • Lesen Sie bitte den (orange hinterlegten) Selbstbericht in der Akkreditierungsdokumentation (inkl. der darin verlinkten entsprechenden FSPOs mit besonderer Aufmerksamkeit für die zu besprechenden Module, des „Leitbilds Lehre“ und des „Selbstverständnis“ der HfM Nürnberg) und machen sich ggf. Notizen.
    • Füllen Sie die Erklärung zu Vertraulichkeit, Datenschutz und Unbefangenheit aus und senden Sie diese unterschreiben per Mail an die Referentin für Systemakkreditierung.

    Im Gespräch

    • Findet eine Überprüfung der zu besprechenden Module auf Passgenauigkeit mit den Kriterien der BayStudAkkV statt – wobei die formalen Kriterien zu diesem Zeitpunkt bereits eine umfassende Vorprüfung durch die Referentin für Systemakkreditierung erfahren haben. Zu diesem Zweck wird die Akkreditierungsdokumentation abschnittsweise durchgesprochen. Die Leitfrage ist immer „Sind alle im grauen Kasten aufgeführten Kriterien erfüllt?“
    • Wird der Blick „durch die Brille des Moduls“ auf den gesamten Studiengang gerichtet.
    • Stellen Sie bitte Fragen und geben Sie Anregungen.
    • Modulgespräche werden in den blau hinterlegten Feldern protokolliert. Anregungen für die Weiterentwicklung des Studiengangs werden separat dokumentiert.

    Nach dem Gespräch

    • Bekommen Sie die Akkreditierungsdokumentation noch einmal zugesandt. Bitte überprüfen Sie die protokollierten Kommentare in den blau hinterlegten Feldern. Ebenso erhalten Sie die Notizen für die Studiengangsentwicklung.
    • Füllen Sie ggf. das Formular zur Aufwandsentschädigung aus und senden Sie es an die Referentin für Systemakkreditierung.
  • Der genaue Ablauf der Akkreditierungsentscheidung ist in § 7 der Qualitätsmanagementsatzung geregelt. Die folgenden Informationen sollen lediglich dazu dienen, den Mitgliedern des Externen Beirats einen kurzen Überblick über ihre Aufgaben zu geben.

    Sie erhalten vier Wochen vor der Sitzung zunächst die Akkreditierungsdokumentation zum Studiengang, die neben dem Selbstbericht auch studiengangsbezogene Dokumente, Kommentare aus Modulgesprächen und die Bewertung und Beschlussvorlage des Studiengangsgesprächs enthält. Außerdem erhalten Sie zur Kenntnis die entsprechenden Notizen zur Weiterentwicklung des Studiengangs, die als Beiprodukte der Modulgespräche entstanden sind.

    Zur Vorbereitung der Sitzung

    • Lesen Sie die Akkreditierungsdokumentation und machen sich ggf. Notizen.
    • Beraten Sie im Gremium, ob Sie für Ihre Entscheidung noch mit Vertreter*innen verschiedener Statusgruppen führen wollen und teilen Sie dies der Referentenin für Systemakkreditierung mit.

    Im Gespräch

    • Falls eingeladen, nehmen Sie Rücksprache mit Vertreter*innen verschiedener Statusgruppen.
    • Beschließen Sie über die Akkreditierung des Studiengangs. Maßgeblich dafür sind ausschließlich Kriterien der BayStudAkkV.
    • Halten Sie Aussagen zur Bewertung und Erfüllung der formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien sowie ggf. Auflagen und Empfehlungen fest.
    • Fragen und Anregungen werden auch hier separat festgehalten und an das Department und die Referentenin für Studiengangsentwicklung weitergeleitet. Außerdem werden sie systematisch erfasst und fließen in die Qualitätsgespräche bzw. die Qualitätskonferenz ein.

    Nach dem Gespräch

    • Bekommen Sie die Akkreditierungsdokumentation noch einmal zugesandt. Bitte überprüfen Sie Akkrediteriungsentscheidung (Punkt 3). Ebenso erhalten Sie die Notizen für die Studiengangsentwicklung.        
    • Füllen Sie das Formular zur Aufwandsentschädigung aus und senden Sie es an die Referentenin für Systemakkreditierung.

    Für Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit gerne an die Referentin für Systemakkreditierung.

Julia Carls Referentin für Systemakkreditierung

Raumnummer 2.13