Um Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihrer professionellen Laufbahn trotz der derzeit widrigen Bedingungen den notwendigen Freiraum zur Realisierung von Projekten, aber auch für ihre künstlerische Entfaltung und Weiterentwicklung zu verschaffen, bietet die Staatsregierung ab Anfang des Jahres 2021 5.000 Stipendien in Höhe von jeweils 5.000 Euro an.
Das Stipendienprogramm, das in enger Abstimmung mit einem Begleitausschuss, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Kunst- und Kulturverbänden, der Kreativwirtschaft sowie der freien Szene erarbeitet wurde, ist mit anderen Hilfsprogrammen kumulierbar und umfasst ein Gesamtvolumen von 25 Mio. Euro.
Die Vergabe der Stipendien erfolgt in Form von zeitlich begrenzten Aufrufen für eine Antragstellung („Calls“). Beginn und Schluss für die einzelnen Calls werden jeweils vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekanntgegeben. Pro antragstellender Person ist pro Call ein Antragsversuch möglich. Wer bereits ein Stipendium über das Stipendienprogramm bzw. eine Bewilligung für ein Stipendium erhalten hat, kann kein weiteres Stipendium erhalten.
Die Anträge für den ersten Call des Stipendienprogramms können im Zeitraum von 23. März bis 31. Mai 2021 auf folgender Webseite gestellt werden:
https://www.bayern-innovativ.de/stipendienprogramm
Die Hotline für Informationen und Fragen zum Stipendienprogramm ist unter 0911/20671-344 von Montag bis Freitag von 10 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr zu erreichen.
Anfragen per E-Mail können an stipendienprogramm(at)bayerninnovativ.de gerichtet werden. Wir bitten um Verständnis, dass Fragen zu einzelnen Anträgen wie zum Bearbeitungsstand von dieser Hotline nicht beantwortet werden können.
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