Seit Ende 2018 haben inter* und trans* Personen in Deutschland die Möglichkeit, neben „männlich“ und „weiblich“ auch „divers“ im Personenstandsregister zu wählen. Deutschland gehört so zu den wenigen Staaten weltweit, die mehr als zwei Geschlechter rechtlich anerkennen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wirkt sich seitdem im Rahmen des Gleichbehandlungsgesetzes auf unterschiedlichste Bereiche aus, darunter auch insbesondere den Schutz vor Diskriminierung.
Das Ziel geschlechtergerechter Sprache ist es, alle Geschlechter auf respektvolle Weise anzusprechen, sichtbar zu machen und so einen Beitrag zum Abbau von Diskriminierung zu leisten. Als Mitglieder der Kunst- und Bildungsgemeinschaft sind wir besorgt über die aktuellen Entwicklungen zu diesem Thema im Freistaat Bayern. Kunst und Wissenschaft dienen als Sprachrohr für die Vielfalt menschlicher Erfahrung. Indem wir die Möglichkeit einschränken, die Diversität von Geschlechtern darzustellen, marginalisieren wir eine bedeutende Anzahl von Individuen innerhalb unserer Gesellschaft und unterdrücken akademische und künstlerische Ausdruckskraft. Wir als Kunsthochschulen reflektieren nicht nur die Welt, wie sie ist, sondern bieten auch eine Plattform, um die Welt in ihrer Vielfalt zu erforschen. Durch die aktuellen Entwicklungen wird dieser Raum der Erkundung eingeschränkt und stark beeinträchtigt.
Daher fragen wir die Bayerische Staatsregierung nach konstruktiven Lösungen, wie die Vielfalt der Geschlechter und Identitäten angemessen abgebildet werden kann. Wenn der Gebrauch des Gender-Sterns und weiterer Möglichkeiten, um Diversität sprachlich auszudrücken, nicht mehr erlaubt sind, sind wir gespannt, welche konkreten Alternativen die Regierung vorschlägt, um sicherzustellen, dass diverse Geschlechter und Identitäten sprachlich repräsentiert werden.
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